Informationen zum Flugplatz
GPS: N47 22.8 E14 58.1 - Timmersdorf Flugplatz: 122,305 MHz (de,en) - Wien Information: 124,400 MHz (de,en)Grundlegende Informationen zum Flugplatz Leoben Timmersdorf (LOGT)
ICAO-Kennung | LOGT | Timmersdorf Radio | 122,305 MHz (de/en) |
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Bundesland | Steiermark | Wien Information | 124.400 MHz | ||||||||||||||||||
Bezirk | Leoben | Lage | 5,4NM W von Leoben |
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Flugplatzhöhe | 625m/2050ft | Pisteninfo | 11/29 grass | ||||||||||||||||||
Sprache | deutsch/englisch | Koordinaten | 47 22 47N 014 57 51E |
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Online PPR-Request | Zum Formular | ||||||||||||||||||||
Zugelassen für | Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Motorsegler, UL, Helikopter | ||||||||||||||||||||
Maximum Take-off Mass (MTOM) | Motorflugzeuge bis 2000kg MTOM, Helikopter bis 5000kg MTOM | ||||||||||||||||||||
Ausnahme | Pilatus PC6 bis 2800kg | ||||||||||||||||||||
Auf Segelflugbetrieb und Flugzeugschleppbetrieb achten.
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Pisten-Information
RWY | Dimensions and Surface | STH | TORA | LDA | Lights |
11 | 625m x 30m grass |
2t | 625 | 625 | – |
29 | 2t | 625 | 625 | – |
Achtung leichte Pistenneigung: Die Piste 11 fällt bis zur Schwelle 29 um 5 Meter ab ! |
Meldepunkte | |||||||||||||||||||||||||||
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Örtliche Verfahren – An / Abflüge ohne Anwesenheit eines Flugplatzbetriebsleiters
Platzrunden
Motorflugzeuge südlich des Flugplatzes MNM 3200 ft MSL
Segelflugzeuge nördlich des Flugplatzes MNM 3300 ft / 1000m MSL
Im Queranflug ist die Eisenbahn in mindestens 460 ft / 140 m AGL zu überfliegen.
Verfahren für Motorflugzeuge
Allgemein:
Das Überfliegen der umliegenden dichtbesiedelten Gebiete und des Trabochersees in geringer Höhe ist zu vermeiden.
Anflüge sind wenn möglich über die Meldepunkte zu führen, nicht jedoch Abflüge.
Spätestens über den Meldepunkten ist mit dem Flugplatz Funkkontakt herzustellen.
Ab den Meldepunkten direkt in die südliche Platzrunde einfliegen, das Queren oder Durchfliegen der nördlichen Segelflug-Platzrunde ist zu vermeiden.
Besonders im Bereich des Meldepunktes TIMMERSDORF-SIERRA (TS) ist vermehrt mit Hubschrauber An- und Abflügen zum/vom Christophorus C17 Stützpunkt St. Michael (LODC) und mit militärischen Flugbewegungen, Aus- und Einflug MCTR Zeltweg über Pflicht-Meldepunkt YSM (ST. MICHAEL), zu rechnen.
Im Queranflug ist die Autobahn A9 in mindestens 500ft AGL zu überfliegen.
Häufiger Kunstflug im Flugplatzbereich bis zu 6500 ft MSL.
Achtung: Am Flugplatz stationierte Schleppflugzeuge fliegen verkürzte An- und Abflugverfahren, daher auch beim Überflug Hörbereitschaft aufrecht erhalten.
Anflug Piste 11
Das Vermeiden des Überfliegens der Siedlung in Verlängerung zur Piste 11 liegt im Ermessen des verantwortlichen Piloten.
Der 132m nach der Schwelle 11 querende Asphaltstreifen stellt kein Rollhindernis dar.
Die Piste 11 fällt bis zur Schwelle 29 um 5m ab.
Anflug Piste 29
Die Straße unmittelbar vor dem Flugplatz ist in mindestens 15 ft AGL zu überfliegen.
Abflug Piste 29
Aus Lärmschutzgründen ist die Siedlung in Verlängerung der Piste 29 wenn möglich ab der Schottergrube südlich zu umfliegen. Das Vermeiden des Überfliegens der Siedlung nach dem Start liegt im Ermessen des verantwortlichen Piloten.
Die Piste 29 steigt bis zur Schwelle 11 um 5m an.
Flugplatzbetrieb ohne Anwesenheit des Flugplatzbetriebsleiters (§ 2a ZFBO)
Für An- und Abflüge ohne Anwesenheit eines Flugplatzbetriebsleiters sind folgende Bedingungen einzuhalten:
PPR unbedingt erforderlich. Dafür stehen die unter FBL/AD OPS genannten Kontakte zur Verfügung.
Folgende Angaben sind erforderlich:
• PIC – Vorname und Nachname, Mailadresse und/oder Telefonnummer, Wohnadresse
• Flugzeug – Type, Kennzeichen, MTOM
• Startort bei Anflug
• Landeort bei Abflug
• Anzahl Pax
• geplante Ankunftszeit (UTC)
• geplante Abflugzeit (UTC)
Bedingungen
Innerhalb von 10 Minuten nach Landung bzw. vor dem Start ist an FBL/AD OPS die tatsächliche An- bzw. Abflugzeit bekannt zu geben.
Der verantwortliche Pilot hat sich vor An- bzw. Abflug von der Betriebsbereitschaft der Bewegungsflächen sowie der Hindernisfreiheit des Schutzbereiches zu überzeugen.
Die verwendeten Flugzeuge müssen mit Notsender (ELT, PLB) ausgestattet sein.
Der verantwortliche Pilot hat auf der Frequenz 122,305 spätestens ab den Meldepunkten Positionsmeldungen (Blindübertragung) abzugeben.
Die Betankung ist nur unter Aufsicht einer vom Flugplatzbetriebsleiter autorisierten Person zulässig.
Bei Erfordernissen von grenzpolizeilichen Maßnahmen (Passkontrolle) und zollrechtlichen Verfahren ist eine Landung oder ein Abflug ohne Betriebsleiter nicht möglich.
Die Aufgabe eines Flugplanes wird empfohlen.
Mit der PPR-Anmeldung erklärt der Pilot, die Bedingungen gelesen und verstanden zu haben und diese auch einzuhalten.